
Anhänger mit Führerscheinklasse B ziehen
Welche Anhänger Sie mit Ihrem PKW-Führerschein ziehen dürfen
Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Welchen Anhänger Du ziehen darfst hängt dabei von dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers ab. Diese kannst du in den jeweiligen Fahrzeugpapieren ablesen.
Der Anhänger darf maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg besitzen oder wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht ein Gewicht von 3.500 kg überschreiten.
Beispiel: Ein Golf 7 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.900 kg darf einen Anhänger bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 1.600 kg (Gesamtgewicht 1.900 kg + 1.600 kg = 3.500 kg, also noch Zulässig) ziehen.
Unsere Grafik verdeutlicht die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten:
Zusammenfassung: Anhänger und Zugfahrzeug dürfen ein Gewicht von 3.500 kg nicht überschreiten, wenn der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreitet. Besitzt der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von höchstens 750 kg, darf es von jedem PKW bis 3.500 kg gezogen werden. Es ist also eine maximale Kombination von 4.250 kg möglich.
Dass sollten Sie auch beim Anhängerkauf beachten:
Anhänger gebremst oder ungebremst? Das sollten Sie beim Kauf berücksichtigen.
Sie haben weitere Fragen oder sind interessiert an einem Böckmann oder TPV Anhänger? Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon: 04401 934118 oder Mail: info@boeckmann-roell.de. Gerne beraten wir Sie auch gerne vor Ort. Ihr Böckmann Vertriebspartner in Brake.