
Voraussetzungen für die 100 km/h Zulassung Ihres Anhängers
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Dank einer Ausnahme gibt es die Möglichkeit diese Geschwindigkeitsgrenze zu erhöhen, wenn die gesetzlichen Bedingungen dafür gegeben sind. Um eine Zulassung für die Nutzung bis 100 km/h eines Anhängers zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen alle vor.
Das ist die 100 km/h-Regelung
Die Zulassung ermöglicht es Ihnen Anhänger in der kombination eines Zugfahrzeugs mit bis zu 100 km/h, statt 80 km/h, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mitzuführen. Auf allen Landstraßen außerhalb Ortsschaften gilt hingegen weiterhin eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h.
Diese Bedingungen müssen erfüllt werden
- Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein
- Ihr Fahrzeug muss mit ABS (ABV), also einem Antiblockiersystem, ausgestattet sein.
- Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h (Klasse L) zugelassen sein. Außerdem dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein.
- Bestimmte Masseverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger müssen eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse (Gesamtgewicht) des Anhängers hängt von dem Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Dabei wird das Leergewicht des Zugfahrzeugs mit einem definierten Faktor X multipliziert. Bei ungebremsten Anhängern beträgt dieser 0,3 und bei gebremsten Anhängern mit Stoßdämpfern 1,1. Hat Ihr Fahrzeug beispielsweise ein Leergewicht von 1400 kg (durchschnitt Golf 7), darf ihr Anhänger ungebremst höchstens ein zulässiges Gesamtgewicht von 420 kg (1400 kg x 0,3 = 420 kg) haben, was relativ wenig ist, da die meisten Anhänger mindestens ein Gesamtgewicht von 750 kg bieten. Ist ihr Anhänger hingegen mit Stoßdämpfern gebremst, kann der Anhänger ein Gesamtgewicht bis 1.540 kg (1400 kg x 1,1 = 1.540 kg) in unserer Beispielrechnung haben.
- Werden all diese Bedingungen erfüllt, benötigen Sie nur noch eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers, welche Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde erhalten können.
Dass sollten Sie auch beim Anhängerkauf beachten:
Welcher Anhänger darf mit welcher Führerscheinklasse gezogen werden und was gibt es zu beachten?
Anhänger gebremst oder ungebremst? Das sollten Sie beim Kauf berücksichtigen.
Sie haben weitere Fragen oder sind interessiert an einem Böckmann oder TPV Anhänger? Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon: 04401 934118 oder Mail: info@boeckmann-roell.de. Gerne beraten wir Sie auch gerne vor Ort. Ihr Böckmann Vertriebspartner in Brake.